Zwei Kanzleien.
Ein Standort.
Zwei traditionsreiche Rechtsanwaltskanzleien, seit 2014 an einem gemeinsamen Standort in der Kaakstraße 3.
Zwei Geschichten. Eine Adresse.
Die Bürogemeinschaft Arkenau & Biester verbindet zwei eigenständige Kanzleien mit einer langen Geschichte in Wilhelmshaven. Sie arbeiten seit 2014 am gemeinsamen Standort Kaakstraße 3. Beide Rechtsanwälte sind dabei jeweils für ihre Mandate verantwortlich.
Kanzlei Arkenau: seit 1910
1910 gründete Rechtsanwalt Dr. Johannes Arkenau seine Kanzlei in Rüstringen, dem heutigen Wilhelmshaven. Sein Sohn Helmut Arkenau führte sie später fort. 1973 trat Hans-Enno Arkenau als Vertreter der dritten Generation ein. Mit Caspar-Sebastian Arkenau, der seit 2004 in der Kanzlei tätig ist, wird die Familientradition in vierter Generation fortgesetzt.
Seit 1980 befindet sich die Kanzlei Arkenau in der Kaakstraße 3. Hans-Enno Arkenau prägte ihre Arbeit als Rechtsanwalt und Notar beziehungsweise Notar a.D. bis 2023.
Die Wurzeln der Kanzlei Biester
Die Geschichte der heutigen Kanzlei Dr. Uwe Biester reicht bis März 1912 zurück. Damals gründete Rechtsanwalt und Notar Dr. Friedrich Peters seine Kanzlei. Ab 1952 arbeitete sein Sohn Dr. Enno Peters mit; später führte dieser die Kanzlei weiter. Dr. Uwe Biester trat am 1. Juli 1977 hinzu und setzte die anwaltliche Arbeit in den folgenden Jahrzehnten fort.
Zum Jahresbeginn 2014 zog Dr. Uwe Biester mit seiner Kanzlei in die Kaakstraße 3. Seither befinden sich Arkenau und Biester als Bürogemeinschaft an einem gemeinsamen Standort.
Wichtige Stationen
Gründung der Kanzlei Arkenau durch Dr. Johannes Arkenau.
Gründung der späteren Kanzlei Biester durch Dr. Friedrich Peters.
Eintritt von Hans-Enno Arkenau in die Kanzlei Arkenau.
Eintritt von Dr. Uwe Biester in die Kanzlei Dr. Peters.
Umzug der Kanzlei Arkenau in die Kaakstraße 3.
Eintritt von Caspar-Sebastian Arkenau in vierter Generation.
Beginn der Bürogemeinschaft am gemeinsamen Standort.
Persönlich und eigenständig
Die gemeinsame Adresse und der gemeinsame Internetauftritt erleichtern die Orientierung. Die rechtliche Beratung und die Mandatsbearbeitung erfolgen durch den jeweils beauftragten Rechtsanwalt. So bleibt von Anfang an klar, wer für Ihr Anliegen zuständig ist.
Ein Gespräch ist der erste Schritt.
Wenden Sie sich an die zuständige Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage allein noch kein Mandatsverhältnis begründet.
