Ihr Anliegen.
Unsere Erfahrung.
Zwei eigenständige Rechtsanwaltskanzleien an einem gemeinsamen Standort. Persönliche Beratung und klare Zuständigkeiten in Wilhelmshaven.

Rechtsfragen verstehen.
Richtig beraten.
Was beschäftigt Sie? Finden Sie den passenden Themenbereich und erfahren Sie, welcher Anwalt Ansprechpartner ist.
Erbrecht
Erbschaften, Testamente, Pflichtteilsfragen und Nachlassangelegenheiten.
02Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen rund um Miete, Eigentum und Wohnungseigentümergemeinschaften.
03Familienrecht
Unterstützung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt und weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.
04Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag, Kündigung und Fragen im Beschäftigungsverhältnis.
05Vertragsrecht
Prüfung, Auslegung und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen.
06Immobilien- & Grundstücksrecht
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken.

Zwei Kanzleien.
Ein gemeinsamer Ort.
Die Kanzlei Arkenau wurde 1910 gegründet, die Wurzeln der Kanzlei Biester reichen bis 1912 zurück. Seit 2014 befinden sich beide unter einem Dach in der Kaakstraße 3. Was sie verbindet, ist eine lange Geschichte anwaltlicher Arbeit in Wilhelmshaven.
Was geblieben ist, ist der persönliche Kontakt. Was sich verändert hat, sind die Rechtsfragen einer neuen Zeit.
Kanzleigeschichte lesen →Persönliche Beratung.
Klare Ansprechpartner.
Wichtig ist nicht nur das Rechtsgebiet. Entscheidend ist auch, mit wem Sie sprechen.

Caspar-Sebastian
Arkenau
Fachanwalt für Erbrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zum Profil ↗
Dr. Uwe
Biester
Fachanwalt für Familienrecht, Notar a.D.
Zum Profil ↗
Hans-Enno Arkenau
Rechtsanwalt und Notar a.D. Prägende Persönlichkeit der Kanzlei Arkenau bis 2023.
Mehr über Hans-Enno Arkenau ↗Tradition ist für uns
kein Selbstzweck.
Von den Kanzleigründungen 1910 und 1912 bis zur heutigen Bürogemeinschaft: Hier gehören Erfahrung, Verlässlichkeit und persönliche Ansprechpartner zusammen. Entdecken Sie die Geschichte beider Kanzleien.
Mehr über die Kanzlei ↗Ein Gespräch ist der erste Schritt.
Wenden Sie sich an die zuständige Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage allein noch kein Mandatsverhältnis begründet.
