Arkenau & Biester
Bürogemeinschaft Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unsere Kanzlei

Kanzleien zusammengeführt

Arbeiten seit Jahresanfang in einer Kanzlei-Bürogemeinschaft: Caspar-S. Arkenau, Hans-Enno Arkenau und Dr. Uwe Biester (von links). WZ-FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Arbeiten seit Jahresanfang in einer Kanzlei-Bürogemeinschaft: Caspar-S. Arkenau, Hans-Enno
Arkenau und Dr. Uwe Biester (von links).
WZ-FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Zwei traditionsreiche Anwaltskanzleien arbeiten künftig in einer Bürogemeinschaft zusammen: Vater und Sohn Arkenau und Dr. Biester.

(aus der Sonderbeilage der Wilhelmshavener Zeitung vom 05.01.2014, ein Bericht von Hartmut Siefken)
WILHELMSHAVEN –Die älteste und die zweitälteste Anwaltsund Notariatskanzlei Wilhelmshavens bilden mit Beginn dieses Jahres eine Bürogemeinschaft.

Dr. Uwe Biester ist mit seinen Mitarbeiterinnen über den Jahreswechsel in die Kaakstraße 3 gezogen, wo seine Anwaltskollegen Hans-Enno und Caspar Arkenau seit 1980 ansässig sind.

„Ich bin jetzt 65 Jahre alt und möchte, nachdem ich mich aus meinen politischen Ämtern zurückgezogen habe, noch einmal als Anwalt und Notar durchstarten, denn mein Beruf macht mir außerordentlich viel Freude“,

Auf Fachgebiete spezialisierte Kanzlei

Handel und Wandel ist rechtlichen Regeln unterworfen. Die Rechtsanwälte Arkenau und Biester beraten.  WZ-FOTO: LÜBBE

Handel und Wandel ist rechtlichen Regeln unterworfen. Die
Rechtsanwälte Arkenau und Biester beraten.
WZ-FOTO: LÜBBE

Für den beruflichen Unruhestand habe er nach geeigneten Partnern für eine Bürogemeinschaft gesucht und in den Kollegen Arkenau gefunden. Über Weihnachten und Neujahr hat Dr. Biester deshalb die Räume im zweiten Stock der Nordseepassage, wo er seit 18 Jahren tätig gewesen ist, geräumt und ist nach Tonndeich umgezogen. Mit den Kollegen Arkenau habe er seine Wunschpartner gefunden: „Ihre Kanzlei ist mit ihren 104 Jahren noch älter als die meine mit 102 Jahren, die von Rechtsanwalt und Notar Dr. Friedrich Peters gegründet worden ist. Uns verbindet aber nicht nur die gleich lange Tradition, sondern auch eine gemeinsame Philosophie in der Ausübung unseres Berufes und die Spezialisierung unserer Kanzleien unter anderem auf Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, ferner Notariat und Inkasso, wodurch sich eine gegenseitige Vertretungsmöglichkeitergibt“, erläutert Dr. Biester. „Arkenau & Biester Bürogemeinschaft Rechtsanwälte und Notar“ steht seit Jahresanfang auf dem Kanzleischild, sagt Caspar Arkenau, der vor zehn Jahren in die Kanzlei seines Vaters Hans-Enno eingetreten ist.

Für Vater und Sohn Arkenau bedeutet die Bürogemeinschaft mit Dr. Biester, dass das Notariat der Kanzlei in der Kaakstraße 3 erhalten bleibt, hat doch Hans-Enno Arkenau die für Notare festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren erreicht. Nichtsdestoweniger arbeitet Arkenau sen. weiterhin in der Kanzlei mit und berät die Mandanten umfassend. Caspar Arkenau bereitet sich auf die Prüfung zum Notar vor und sieht gute Chancen, als solcher bestellt zu werden. „Viele Notare in Wilhelmshaven steuern auf die Altersgrenze zu“, sagt er. Bereits jetzt hat er sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht etabliert. Den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und Erbrecht hat er erfolgreich absolviert. Die entsprechenden Titel darf er führen, wenn er die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsrechts- bzw. Erbrechtsfällen bearbeitet hat. Die Schwerpunkte Hans-Enno Arkenaus sind das Erbrecht, das allgemeine Vertragsrecht, das Grundstücksrecht und das Verkehrsrecht.

Die Fülle der Rechtsliteratur ist schier unüberschaubar. Der Laie ist gut beraten, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn er es mit Fragen von Recht und Gesetz zu tun bekommt. Die Rechtsanwaltsbürogemeinschaft Arkenau und Biester steht ihren Mandanten mit Rat zur Seite. FOTO: WZ-BILDDIENST

Die Fülle der Rechtsliteratur ist schier unüberschaubar. Der Laie ist gut beraten, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn er es mit Fragen von Recht und Gesetz zu tun bekommt. Die Rechtsanwaltsbürogemeinschaft
Arkenau und Biester steht ihren Mandanten mit
Rat zur Seite.
FOTO: WZ-BILDDIENST

Als Anwalt Ratgeber und Begleiter

WILHELMSHAVEN/SI – Hans-Enno und Caspar-S. Arkenau sowie Dr. Uwe Biester üben ihren Anwaltsberuf mit Leidenschaft aus. „Es bereitet Freude, Menschen behilflich sein zu können, und zwar oft nicht nur in rein rechtlichen Fragen, sondern auch mit menschlichem Rat, wie in Familienrechtsangelegenheiten“, sagt Dr. Uwe Biester, und seine Kollegen nicken dazu. Etliche Mandanten begleite man vertrauensvoll über viele Jahre.
In Notariatsangelegenheiten dagegen gelte es, nicht Partei zu ergreifen, sondern neutral Verträge zu gestalten, um Streit nach Möglichkeit zu vermeiden. Dabei gilt es, den Mandanten komplizierte Rechtsangelegenheiten verständlich darzulegen und durch eine formal korrekte Vorgehensweise rechtssichere Geschäfte zwischen den Parteien zu ermöglichen und sie zu beglaubigen.
„Aus Tradition auch für die Zukunft dem Recht verpflichtet“, so lautet der Wahlspruch, dem Vater und Sohn Arkenau seit Jahren folgen und dem sich Dr. Biester ebenso verpflichtet fühlt.

Arkenaus: Anwälte über vier Generationen

WILHELMSHAVEN/SI – Eine Rechtsanwaltspraxis, die seit vier Generationen im Besitz derselben Familie ist und sich vom Urgroßvater auf den Urenkel vererbt hat, hat wohl deutschlandweit Seltenheitswert. Seit 104 Jahren gibt es die Rechtsanwaltskanzlei Arkenau, die heute von Rechtsanwalt und Notar a. D. Hans-Enno Arkenau und seinem Sohn Caspar-Sebastian Arkenau geführt wird. Arkenau sen. befasst sich schwerpunktmäßig mit Erbrechtsangelegenheiten, allgemeinen Vertragsangelegenheiten und Verkehrsrecht befasst und hat bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze von 70 Jahren über 30 Jahre das Notariat ausübt.

team-gesamt

Das Arkenau-Team (links) mit (v. l.) Jutta Gertler, Sonja Thomas, Domenica Babutzka, Christiane Joachim, Norbert Bents, Elke Bents, Caspar-Sebastian Arkenau,Ursula Meßmer, Carolin Wittig, Constanze Gola und Hans-Enno Arkenau. Kleines Foto: Kanzleigründer Dr. Johannes Arkenau.
FOTO: GABRIEL-JÜRGENS
Das Team der Kanzlei Biester (rechts) mit (v. l.) Daniela Rudolph, Irene Janßen, Lisa Illgen, Margret Bauer, Mareike Schulz, Melissa Bliesener, Dr. Uwe Biester, Chontarika Salatong und Katharina Pape. Kleines Foto: Kanzleigründer Dr. Fr. Peters.
FOTO: LÜBBE

Die zweitälteste Kanzlei in Wilhelmshaven

WILHELMSHAVEN/SI –Die Kanzlei von Dr. Biester wurde im März 1912 von Rechtsanwalt und Notar Dr. Friedrich Peters gegründet und ist somit eine der ältesten etablierten Kanzleien am Ort. Innerhalb weniger Jahre erwarb sich Peters über die Grenzen Wilhelmshavens hinaus großes Ansehen. Ab dem 1. April 1952 wurde er von seinem Sohn Dr. Enno Peters unterstützt, der die Kanzlei nach dem Tode seines Vaters allein übernahm und in der bewährten Form fortführte. Als Dr. Uwe Biester am 1. Juli 1977 in die Kanzlei eintrat, wurde diese erweitert und hieß fortan Kanzlei Dr. Peters und Partner.

Hans-Enno Arkenau  und Caspar-Sebastian Arkenau

Hans-Enno Arkenau und Caspar-Sebastian Arkenau

Leidenschaft für Recht und Gesetz

Caspar-S. Arkenau ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat die Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht abgelegt und bereitet sich auf die notarielle Fachprüfung vor. Als Anwalt müsse man sich heute spezialisieren, sagt Caspar-S. Arkenau, weil Gesetzgebung und Rechtsprechung in den einzelnen Rechtsgebieten immer umfangreicher würden. Dr. Johannes Arkenau gründete die Kanzlei 1910 im Städtchen Heppens, das ein Jahr später zusammen mit den anderen oldenburgischen Gemeinden im Speckgürtel der Marinegarnison Wilhelmshaven in der Stadt Rüstringen aufging. Johannes Arkenau war ein Sohn des Neuender Pfarrers Diedrich Arkenau. Überaus korrekt und fleißig hatte Johannes Arkenau vom Fleck weg einen guten Start. Zumeist beschäftigte Dr. Arkenau das Zivilrecht, aber er wurde zum Beispiel auch als Pflichtverteidiger im Hochverratsprozess gegen zwei Marineangehörige bestellt. Zudem engagierte er sich in Standesvertretungen. Zu Beginn des Jahres 1920 wurde Dr. jur. Johannes Arkenau zum Notar ernannt und übte dieses Amt wie auch die anwaltliche Tätigkeit bis zu seinem Tode im Dezember 1961 aus. Nach dem Kriege trat Helmut Arkenau in die Kanzlei seines Vaters ein. Er erweiterte den Mandantenstamm erheblich und war wie schon sein Vater auch Notar.

Auf notariellem Gebiet war er bis zu seinem Tod im Jahr 1990 maßgeblich tätig. Viele Jahre hat er dem Wilhelmshavener Rechtsanwalts- und Notarverein vorgestanden. Im Jahr 1973 trat Hans-Enno Arkenau, der Enkel des Gründers und Neffe von Helmut Arkenau, in die Kanzlei ein. Seit 1980 befindet sich die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei nun in der Kaakstraße 3. Vor zehn Jahren wurde der Stab an die vierte Generation weitergegeben, an Caspar-Sebastian Arkenau. Für Vater und Sohn war die Berufswahl übrigens nie eine Frage. Und wer die beiden von ihrer Arbeit berichten hört, begreift sofort, dass hier der Beruf gleichzeitig Hobby ist.

Dr. Uwe Biester WZ-FOTOS: LÜBBE

Dr. Uwe Biester
WZ-FOTOS: LÜBBE

Das Recht und die menschliche Seite

Im Jahre 1991 verstarb Dr. Enno Peters. Dr. Biester führt seitdem die Kanzlei im Sinne des Gründers unter dem heutigen Namen Kanzlei Dr. Biester fort. Im Jahre 1997 ist die Kanzlei aus den angestammten Räumen in der Marktstraße/Ecke Grenzstraße in die neuerrichtete Nordseepassage umgezogen. Hier war die Kanzlei räumlich optimal aufgebaut, wurde mit modernster Hard- und Software bestückt. „Für mich war es ein Zeichen für eine neue Epoche“, sagt Dr. Biester rückblickend. Stets habe er sich den traditionellen Werten wie Zuverlässigkeit und Vertrauen verpflichtet gefühlt. Der zentrale Standort in der City bewährte sich. Im Zentrum der Kanzlei aber stehe nach wie vor der Mandant mit seinem individuellen Beratungsbedarf, für den man sich Zeit nehme und dessen Interessen man energisch vertrete. Ständige Schulungen, um stets auf der Höhe der aktuellen Rechtsentwicklungen zu sein, gewährleiste die optimale Vertretung der Mandanten-Interessen. Die moderne Ausstattung seiner Anwaltspraxis verhelfe zu einer zügigen Abwicklung der Vorgänge.

Er könne sich auf seine bewährten Mitarbeiterinnen verlassen, sagt Dr. Biester. Seit 39 Jahren gehört Margret Bauer der Kanzlei an. Die Bürovorsteherin kümmert sich um die rechtlich abgesicherte Abfassung der Dokumente. „Exaktes Arbeiten, Konzentration auf die Sache und große Erfahrung zeichnen Frau Bauer aus“, sagt Dr. Biester. Ebenfalls viele Jahre arbeitet Daniela Rudolph in der Kanzlei. Sie hat viele Jahre das Inkassowesen betreut und kümmert sich heute vornehmlich um die Buchhaltung.

Mit Nachdruck und menschlichem Geschick im Umgang mit Schuldnern bearbeitet Mareike Schulz die Inkasso-Angelegenheiten. Neben der berechtigten Eintreibung offener Forderungen müsse auch die jeweilige Situation der Schuldner gesehen werden. Dr. Biester: „Ein Schuldner, der nach seinen Möglichkeiten zahlt, ist besser als ein Schuldner, der gar nicht zahlt.“ Auf Wunsch von Firmenkunden übernimmt die Kanzlei deren komplettes Forderungs-Management.

Geschätzte Büro Mitarbeiter

Bürovorsteher Norbert Bens. WZ-FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Bürovorsteher Norbert
Bens.
WZ-FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Arkenau und Biester spielen Tradition und modernste Standards gleichermaßen wichtige Rollen. Dabei setzen Hans-Enno Arkenau, sein Sohn Caspar- Sebastian Arkenau und Dr. Uwe Biester auf Tradition, Kontinuität und Vertrauen, gepaart mit modernster technischer Ausstattung und einem umfangreichen Wissen, das sich stets auf der Höhe der Zeit befindet.

Margret Bauer und Ursula Meßmer FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Margret Bauer und Ursula Meßmer
FOTO: GABRIEL-JÜRGENS

Neben den vier Generationen der Familie Arkenau ist in der Kanzlei auch stets den Bürovorstehern eine wichtige Rolle zugekommen. In den 100 Jahren seit der Gründung der Kanzlei haben drei Männer diese Position inne gehabt: Ricklef Martens hatte mit der Gründung 1910 in der Kanzlei Arkenau als 15-Jähriger seine Ausbildung begonnen und war dann später zum Bürovorsteher aufgestiegen. Eine Position, in der er auch nach dem 65. Lebensjahr noch tätig war. Später kam Wolfgang Weinberg, und seit 1986 ist Norbert Bents der Bürovorsteher. „Eigentlich ist das eine Position, die es heutzutage fast gar nicht mehr gibt, aber sie hat sich bei uns einfach bewährt“, sagt Hans-Enno Arkenau, der die Arbeit von Norbert Bents sehr schätzt. Ursula Meßmer ist seit über 50 Jahren in der Kanzlei tätig und leitet seit 1968 das Notariat. Jetzt wird sie gemeinsam mit Margret Bauer, die seit 39 Jahren das Notariat von Dr. Biester geleitet hat, diesen unterstützen. Zudem ist Ursula Meßmer seit 20 Jahren als Fachlehrerin an den Berufsbildenden Schulen tätig und sitzt im Prüfungsausschuss der Rechtsanwalts und Notarkammer sowie als stellvertretendes Mitglied in dem Prüfungsausschuss für die Rechtsanwalts- und Notar- Fachwirte-Prüfung.

Wenn zwei sich streiten . . .

WILHELMSHAVEN/SI – Für Dr. Uwe Biester hat es in seinem Beruf als Rechtsanwalt und Notar nie nur die juristische Seite der Vorgänge, die über seinen Schreibtisch gingen, gegeben. „Oft brauchen die Mandanten auch seelischen Beistand“, sagt er, und dies betreffe im Besonderen Familienrechtsfälle. Im Familienrecht liegt einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit Dr. Biesters. Über 30 Prozent der Ehen scheitern. Eine jede Trennung ist mit komplizierten juristischen Auseinandersetzungen behaftet, in der beide Seiten am besten durch einen Anwalt vertreten werden:

Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Dabei ist anwaltliche Hilfe nötig. FOTO: PATRICK PLEUL/DPA

Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Dabei ist
anwaltliche Hilfe nötig. FOTO: PATRICK PLEUL/DPA

Was passiert mit den Kindern, bei welchem Elternteil sollen sie wohnen, wie wird das Sorgerecht ausgeübt? Was passiert mit der Wohnung, mit dem Kredit für das Haus, wie hoch sind die Unterhaltszahlungen für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner, wer bekommt welchen Hausrat?

Wie wird das Vermögen aufgeteilt, und was ist mit der Altersversorgung? Auf etliche der Fragen bedürfe es sofort einer Antwort, sagt Dr. Biester. Doch auch nach Jahren, wenn sich die Lebensumstände geändert hätten, die Kinder groß, womöglich neue Lebenspartner gefunden seien, tauchten neue Fragen auf. „So ergibt sich noch sehr lange Beratungsbedarf. Wir legen die Akten jedenfalls nicht weg“, erläutert Dr. Biester. Junge Paare sollten schon vor der Eheschließung bedenken, dass der Gesetzgeber die wirtschaftliche Eigenverantwortung jedes Ehepartners einfordere. Beide Partner sollten für den Fall, dass die Ehe scheitert, nach einer gewissen Zeit Wirtschaftlich wieder auf eigenen Füßen stehen. Bei großen Vermögensunterschieden zu Beginn der Ehe oder im Fall einer selbstständigen Existenz eines oder beider Ehepartner sei gegebenenfalls ein Ehevertrag, der die Gütertrennung regle, anzuraten. „Ein solcher Vertrag muss sehr fair ausgehandelt werden, damit er vor Gericht Bestand hat“, erläutert Dr. Biester.
Dabei sei anwaltliche Hilfe anzuraten.

Guter Anwalt ist die halbe Miete

WILHELMSHAVEN/SI – Allein in Wilhelmshaven gibt es Tausende von Mietwohnungen, und damit fast ebenso viele Mietverträge. Wen wundert es, dass es in diesem Rechtsgebiet immer wieder zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt?

„Oft werden Mietverträge nicht rechtssicher gestaltet“, sagt Caspar Arkenau, dessen Rat als Fachanwalt für Mietrecht dann gefragt ist. „Wer kommt für Schönheitsreparaturen auf? Wie müssen Betriebskostenabrechnungen abgefasst sein, was darf abgerechnet werden und was nicht? Hierüber kommt es immer wieder zu Streit“, weiß Arkenau aus seiner anwaltlichen Praxis. Säumige Mieter sind ein für den Vermieter teures Ärgernis. Will er keinen wirtschaftlichen Verlust erleiden, muss er handeln. Der Fachanwalt hilft, die Forderung gerichtsfest geltend zu machen, gegebenenfalls die Räumungs- und Zahlungsklage zu erheben und einen Schuldtitel zu erwirken.

Dabei verweist Arkenau auf die Möglichkeit der so genannten „Berliner Räumung“, bei der sich der Vermieter die Kosten eines Umzugsunternehmers sparen könne. Von Rechtsanwalt und Notar a. D. Hans-Enno Arkenau geht das Fachgebiet des Erbrechts auf den Sohn Caspar über. Die Fachanwaltsprüfung dafür hat er bereits erfolgreich absolviert. „Das Erbrecht hat viele Fallstricke“, erläutert Caspar Arkenau. Viele versäumen, ihren Nachlass zu regeln. „Ein Testament sollte machen, wer ein Haus oder sonstiges Vermögen hat, wer Kinder hat, wer ein Unternehmen vererbt“, rät der Anwalt. Schwierige Fragen sind zu klären, wenn Schulden vererbt werden. Dann kann es besser sein, ein Erbe auszuschlagen. Neben der Frage, wem man was vererbt, stellen sich auch steuerrechtliche Fragen. Was gibt man am besten schon mit „warmer Hand“ weiter? kann die Frage lauten. Arkenau berät ferner bei der Gestaltung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, über die jeder Erwachsene Bürger verfügen sollte. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Verkehrsrecht. Unfallgeschädigte wüssten oft nicht, was ihnen zusteht. Der Anwalt kümmert sich um die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, die Erstattung einer Kostenpauschale etc.. Will die gegnerische Versicherung nicht zahlen, müsse man den Klageweg
Beschreiten, um zu seinem Recht zu kommen. Verursacher eines Unfalls mit Personenschaden sollten anwaltlicher Beistand nutzen, denn gegen sie wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Kompetenzschwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind darüber hinaus insbesondere das Immobilien- und Grundstücksrecht, das allgemeine Vertragsrecht, das Arzthaftungsrecht, das Internetrecht und Arbeitsrecht, auf dem die Rechtsanwälte Arkenau auf Grund der Jahrzehnte langer Tätigkeit über besondere Qualifikationen verfügen und den Mandanten mit Rat zur Seite steht.

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